Die Diskussion um E10 hat die Sorge der Autofahrer um erhöhten Verschleiß, korrodierende Benzinleitungen und vorzeitige Ölwechsel befördert, damit rückt auch eine Erleichterung, die Firmen ihren Mitarbeitern gewähren und die seit 2011 durch Bürokratieabbau nochmals gefördert wird, in den Fokus: Die Tankgutscheine.
Denn wer generell überlegt, ob und was er tanken soll, fragt sich auch, wie der Tankgutschein zu nutzen ist. Nutzen können Sie die Tankgutscheine für jeden Sprit, ob Sie Benzin, Diesel oder Erdgas tanken, einen Hybrid fahren oder Biodiesel Ihr bevorzugter Kraftstoff ist: Der Tankgutschein gewährt Ihnen an der Tankstelle für jeden Kraftstoff die entsprechende Ersparnis. Die Tankgutscheine sollen als sogenannter Sachbezug ein kleiner monatlicher Bonus von bis zu 44,- Euro sein. Bislang erschien vielen Firmen und Mitarbeitern die genaue Bestimmung einer Tankstelle sehr unpraktisch.
Nach den neuen Regeln ist jetzt mehr erlaubt. Echte, steuerfreie Sachbezüge ergeben sich demnach (bis zum monatlichen Höchstbetrag von 44,- Euro) auch, wenn die Arbeitnehmer mit den Tankgutscheinen, die der Arbeitgeber ausgestellt hat, bis 30 Liter Sprit an einer selbst gewählten Tankstelle tanken und sich danach die Kosten erstatten lassen. Die Finanzämter hatten in solchen Fällen bislang den steuerpflichtigen Barlohn unterstellt, das entfällt jetzt. Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2011 festgelegt, dass auch dies ein Sachbezug ist. Ein Tankgutschein ist kein Barlohn. Für die Steuerfreiheit ist entscheidend, welche Leistungen der Arbeitnehmer aufgrund der Tankgutscheine in Anspruch nehmen kann.
Die Voraussetzungen für Tankgutscheine
Nach wie vor, auch wenn die Wahl der Tankstelle jetzt freigestellt ist, muss der Tankgutschein bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es darf kein konkreter Betrag vermerkt sein. Aufzuführen ist hingegen die Treibstoffart: Also Benzin, Diesel, Biodiesel, Erdgas oder Autogas und nötigenfalls auch E10. Früher war als weitere Voraussetzung die konkrete Tankstelle zu benennen, das entfällt jetzt. Statt dessen ist ein Tankstellenverzeichnis erlaubt. Auf dieser Seite finden sie ein entsprechendes Verzeichnis.
Nach wie vor ist der Tankgutschein monatlich zu überprüfen, denn die 44,- Euro dürfen nicht überschritten werden, ansonsten entfällt die Steuerfreiheit. Hierfür gibt es eine Richtlinie 104a (Lohnsteuerrichtlinie) Abs. 3 Satz 1. Es ist der Literpreis für den Sprit zum Zeitpunkt der Übergabe der Tankgutscheine an den Mitarbeiter maßgebend. Die Tankgutscheine sind kein Zahlungsmittel. Auch Blankogutscheine werden nicht anerkannt. Daher sollte der Chef den Tankgutschein am Computer ausfüllen. Übrigens stellen Tankgutscheine nur einen Teil der möglichen Sachbezüge dar, wenn also der Chef ebenso Buchgutscheine ausstellt, sind die Gesamtsummen zusammenzurechnen. Für Tankgutscheine können Sie in Zukunft an einer Tankstelle auf diesem Tankstellenverzeichnis tanken.